Die Existenzgründung im Haupterwerb darf noch nicht erfolgt sein bzw. das Gewerbe darf noch nicht im Handelsregister eingetragen sein. Die Ausübung einer Tätigkeit im Nebenerwerb ist förderunschädlich.
Mit der Beratungsmaßnahme darf erst nach Zusage durch die zuständige Bewilligungsstelle begonnen werden.
Beratungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-, Steuerfragen und gutachterliche Stellungnahmen beziehen oder die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung), Buchführungsarbeiten sowie die Erarbeitung von EDV-Software zum Inhalt haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Coachinginhalte sind in einem schriftlichen Vertrag zu vereinbaren.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses zu den Beratungskosten gewährt.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70% des Beraterhonorars bei einer Bemessungsgrundlage von maximal 8.000 EUR. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden bei einem maximalen Tagessatz von 800 EUR.
Es werden maximal 10 Tagewerke à 8 Stunden pro Tag mitfinanziert.
Antragsverfahren
Die Förderung von Gründungen oder Unternehmensnachfolgen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft ist vor Beginn der Beratung bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) zu beantragen. Die Adressen können im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: http://www.startup-in-bayern.de.
Anträge auf Förderung von Gründungen oder Unternehmensnachfolgen im Bereich der Freien Berufe sind vor Beginn der Beratung beim
Institut für Freie Berufe (IFB)
an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Abteilung Gründungsberatung
Marienstraße 2
90402 Nürnberg
Tel. (09 11) 2 35 65-0
Fax (09 11) 2 35 65-52
E-Mail: info@ifb.uni-erlangen.de
Internet: http://www.ifb-gruendung.de
zu stellen.
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